Versicherungsträger

Versicherungsträger

Als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis berechne ich die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Ausschnitt über die, für Psychotherapie relevanten Leistungen, finden Sie hier. 

 

Privatversicherte (PKV)
Als Versicherungsnehmer*in einer privaten Krankenkasse können Sie eine Behandlung bei mit in Anspruch nehmen. Die Abrechnung für Sie erfolgt nach GOP. Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlung den Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten, da diese von Ihrem individuellem Tarif abhängt. Differenzbeträge müssen von Ihnen getragen werden. 

 

Selbstzahler
Sie können eine Psychotherapie bei mir auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von Ihnen ohne Erstattung durch einen Dritten getragen. Die Abrechnung erfolgt nach GOP. 
 


Beihilfe
Auch als Beihilfeempfänger*in haben Sie die Möglichkeit Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen. In der Regel werden die Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen von der Beihilfe übernommen. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlung die Übernahme der Kosten.  

 

Heilfürsorge
Für Heilsürsorgeberechtigte enstehen keinen Eigenkosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger. 

 

Gesetzlich Versicherte über das Kostenerstattungsverfahren
Sollten Sie Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung beziehen, haben Sie die Möglichkeit über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in meiner Praxis Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. 


Das bedeutet: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in zumutbarer Zeit bei keinem Psychotherapeuten einen Therapieplatz bekommen, können wir versuchen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Bitte beachten Sie dabei: Nicht jede Krankenkasse stimmt so einem Antrag zu.  Bitte fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Bedingungen an das Kostenerstattungsverfahren gestellt werden.

Hier finden Sie einen Ablaufplan für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens vor der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch in meiner Praxis. 

Die Kosten für das Erstgespräch müssen dabei von Ihnen übernommen werden (134,06 Euro, 50 MInuten). Alle weiteren Kosten sind bei bewilligtem Antrag erstattungsfähig.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich. Wir können ein kurzes Telefonat führen. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung und stelle Ihnen bei Bedarf Mustervorlagen zur Verfügung.

 

 

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