Psychotherapie
Da ich in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung tätig bin können Selbstzahler, Privatversichte, Beihilfeberichtige und Heilfürsorgeberichtige problemlos eine Behandlung bei mir in Anspruch nehmen.
Für gesetzlich Versicherte biete ich Therapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) an.
Detaillierte Informationen über den Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung finden Sie hier.
Weitere Informationen für Selbstzahler/PKV/Heilfürsorge/Beihilfe sowie das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier. Eine Kostenauflistung nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) finden Sie hier.
